Was wird gefördert


Dem Stiftungszweck entsprechend (§2 der Stiftungssatzung) können Personal- und Sachkosten für die evangelische Jugendarbeit in den Gemeinden, in den Schulen und im Bezirksjugendwerk des Kirchenbezirks Marbach bezuschusst werden.

Weitere Informationen finden sie in den Förderrichtlinien: Förderrichtlinien_Stiftung

Das Antragsformular: Formular Förderantrag ejm Stiftung